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Häufige Fragen

Wenn Sie unbeantwortete Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, sortiert nach Themengebieten:

Generell

  • Wie kann ich spenden?

    Unser Verein finanziert sich ausschliesslich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

    Geldspenden sind jederzeit möglich.

    Per Überweisung:

    Unser Spendenkonto lautet:

    Soziale Tier-Not-Hilfe e.V.

    Nassauische Sparkasse Wiesbaden (NASPA)

    IBAN:  DE04 5105 0015 0140 3349 47

    Ihre Spendenquittung wird Ihnen bei der Angabe Ihrer Adresse automatisch zugeschickt!

    Sie können Spenden bis 300 Euro aber auch mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug der Bank beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Erst ab einer Spendenhöhe von 300,01 Euro ist die Vorlage einer amtlichen Spendenquittung erforderlich.

    Online

    Außerdem können Sie uns ONLINE spenden via PayPal. Am einfachsten geht das über unsere Webseite. Folgen Sie diesem Link: https://www.tier-not-hilfe.de/helfensieuns und benutzen Sie das Online-Formular.

    Haben Sie Fragen zur Spende? Dann senden Sie uns einfach eine eMail an: info@tier-not-hilfe.de.

  • Wie kann ich Mitglied werden?

    Mitglied kann jede volljährige Person werden.

    Hierbei ist lediglich ein Mitgliedsantrag auszufüllen und an den Verein zu senden. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt:

    • Jährlich
    • Halbjährlich
    • Vierteljährlich
    • Monatlich

    Der Verein zieht derzeit keine Beträge per Lastschrift ein. Wir bitten um Einrichtung eines Dauerauftrages oder manuelle Überweisung.

    Einen Mitgliedsantrag können Sie von unserer Webseite herunterladen. (https://www.tier-not-hilfe.de/mitgliedschaft) oder direkt hier im Anhang.

    Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft? Senden Sie uns einfach eine eMai an info@tier-not-hilfe.de oder eröffnen Sie hier ein Ticket. Wir helfen Ihnen gerne.

    Anhänge: STNH_Mitgliedsantrag

     

  • Welche Kündigungsfristen gelten bei der Mitgliedschaft?

    Die Mitgliedschaft im Verein beginnt mit dem Beitrittsdatum, das vom MItglied gewünscht wurde und läuft bis mindestens zum Ende des folgenden vollen Kalenderjahres.

    Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand (per Brief oder per eMail an info@tier-not-hilfe.de) schriftlich zum Ende des Kalenderjahres zu erklären.

    Eine Frist von 4 Wochen zum Jahresende (also der 30.11.) ist einzuhalten. Hierbei ist der Eingangsstempel oder das Sendedatum der eMail entscheidend.

  • Änderung von Mitgliedsdaten

    Sie ziehen um oder Ihre eMail-Adresse ändert sich? Kein Problem.

    Wir haben für die Mitteilung ihrer Datenänderung ein Online-Formular eingerichtet, dass Sie einfach ausfüllen und uns direkt zusenden können.

    Sie finden das Formular auf unsere Webseite unter Kontakt -> Online-Formulare -> Änderung Mitgliedsdaten oder direkt über diesen Link.

    Gerne natürlich auch über eine formlose eMail an info@tier-not-hilfe.de.

  • Wie finanziert sich der Verein?

    Unser Verein finanziert sich ausschliesslich über Mitgliedsbeiträge und Spenden.

    Wir sind als Gemeinnütziger Verein anerkannt und im Vereinsregister de Amtsgerichts Frankfurt unter Nummer 14057 registriert.

    Die Gemeinnützigkeit wird regelmässig durch die Steuerbehörden überwacht.

  • Wie erreiche ich den Verein?

    Unser Verein besteht aus Ehrenamtlichen, die sich in ihrer Freizeit engagieren um den Verein zu unterstützen.

    Daher haben wir auch kein zentrales Büro wo wir einen telefonischen Kontakt anbieten können.

    Am Besten erreichen Sie uns per eMail unter info@tier-not-hilfe.de. Dieses eMail-Postfach wird von mehreren Personen betreut.

    Trotzdem bitten wir Sie um Verständnis das eine Antwort auf ihre eMail bis zu 24 Stunden in Anspruch nehmen kann.

Rund um die Hauptwache und Behandlungen

  • Wann findet die Sprechstunde statt?

    Unsere Sprechstunde an der Hauptwache findet normalerweise immer am 1. Samstag des Monats statt.

    Der Ablauf ist wie folgt:

    • Ab ca. 12:30 Uhr bauen unsere Freiwilligen Helfer die mobile Klinik auf.
    • Ab ca. 12:45 Uhr beginnen wir mit der Registrierung der Patienten.
    • Ab ca. 13:00 Uhr beginnen unsere Tierärzte mit den Behandlungen.

     

    Bitte prüfen Sie auf unserer Webseite den Hinweis auf die nächste Sprechstunde.

    FolgenSie uns auch auf Facebook und/oder Instagram.

  • Überweisung an die Tierarztpraxis

    Während unserer Hauptwachensprechstunde kann es vorkommen, dass wir Ihr Tier zur weiteren Behandlung in die Tierarztpraxis Firlé in Frankfurt überweisen. Dazu erhalten Sie dann einen Überweisungsschein von uns.


    Die Adresse der Praxis und die Telefonnummer stehen oben rechts auf dem Überweisungsschein. Bitte vereinbaren Sie dort einen Termin.


    Folgendes bitten wir zu beachten:


    1. Die Überweisung gilt ausschliesslich nur für unsere Tierarztpraxis Firlé in Frankfurt.


    2. Im Normalfall trägt der Verein 2/3 der Kosten der Behandlung. 1/3 der Kosten ist von Ihnen vor Ort beim Tierarzt zu bezahlen.


    2. Die Überweisung hat eine Gültigkeit von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Tierarzt.


    3. Für den Fall einer Überweisung per eMail (außerhalb unserer Hauptwachensprechstunde) ist die eMail beim Check-in in der Tierarztpraxis vorzulegen. Außerdem wird die Praxis vom Verein vorab informiert.

  • Regeln der Behandlung

    Diese Regeln gelten an der Hauptwache

    1. Für Menschen und Tiere ohne festen Wohnsitz ist die Behandlung kostenlos.
    2. Bürgergeld-Empfänger und Rentner zahlen je Tier 10 Euro Behandlungskostenanteil.
    3. Sie müssen ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main nachweisen.
    4. Sie müssen einen aktuellen Nachweis für Hartz IV-, Renten-Bescheinigung oder den Frankfurt-Pass vorlegen.
    5. Tiere bis zu einem Jahr/Welpen werden nicht behandelt.
    6. Es werden maximal zwei Tiere je Besitzer behandelt.
    7. Im Impfausweis MUSS der Tierhalter mit den Unterlagen bei der Anmeldung übereinstimmen.

    Wenn Sie einen der Punkte nicht erfüllen, kann die Soziale Tier-Not-Hilfe e.V. die Grundversorgung Ihres Tieres leider nicht übernehmen.

    Notoperationen, Dauermedikationen sowie dringende, aufwendige Untersuchungen werden vom Verein nach Prüfung bezuschusst. Die Entscheidung wird vom Vorstand vor Ort gefällt.

    Ein Rechtsanspruch auf behandlung besteht nicht!

  • Kastrationen

    Unterstützung: NEIN

    Kastrationen werden vom Verein generell nicht unterstützt. Sie gehören nicht zur Grundversorgung eines Tieres. Außerdem behandeln wir normalerweise keine Tiere unter 1 Jahr. Dann sollten Kastrationen, besonders bei Katzen, bereits durchgeführt sein.

    Ausnahmen werden nur durch den Vorstand bei medizinisch notwendigen Indikationen gewährt.

Rund um das Tier

  • Was tun wenn mein Haustier stirbt?

    Was passiert mit dem Körper, wenn mein Haustier gestorben ist?

    Sobald ein Lebewesen den letzten Atemzug gemacht hat, setzen die Stoffwechselfunktionen des Körpers aus. Nach 24 bis 48 Stunden, beginnt der sogenannte Verwesungsprozess, dessen Dauer vor allem von der Umgebungstemperatur und der Sauerstoffzufuhr abhängen. Dementsprechend ist es ratsam, das Tier nach seinem Versterben möglichst kühl zu verwahren. Tierkörper, die nicht weiterverarbeitet werden, unterliegen grundsätzlich der Beseitigungspflicht, um dem Seuchenschutz nachzukommen.

     

    Haustier nicht einfach in die Mülltonne werfen

    Für die meisten Tierbesitzer erscheint diese Möglichkeit sowieso völlig abwegig – und stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar und es wird ein Bußgeld verhängt.

     

    Auszug aus Bußgeldkatalog Ordnungsamt Hessen:

    Abfall durch Schlachterzeugnisse sowie Tierkadaver behandelt, gelagert oder abgelagert

     

    • Abfall bis 20 Kilogramm 40 – 200 €
    • Abfall über 20 Kilogramm 100 – 1.000 €

     

    Ausnahme gibt es nur bei sehr kleinen Tieren wie Hamster, Mäusen, Meerschweinchen oder Frettchen – allerdings müssen diese in die Biomülltonne.

     

    Ein Grab im Garten

    Hier sind einige Voraussetzungen zu beachten.

     

    Es können kleinere Tiere, wie Katzen, ohne Erlaubnis bestattet werden, bei größeren Tieren wie zum Beispiel Hunden muss vorab eine Genehmigung des zuständigen Veterinäramts eingeholt werden – was in den meisten Fällen unproblematisch möglich ist.

     

    Verboten ist ein Grab im eigenen Garten dann, wenn das Tier an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben ist oder wenn das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt.

     

    Ist eine Beerdigung im Garten möglich, so muss das Grab in einem Abstand von mindestens zwei Metern von öffentlichen Wegen liegen und muss mehr als 60 cm tief sein, damit das tote Tier nicht von fremden Tieren ausgegraben werden kann. Letztlich muss der Haustierbesitzer noch darauf achten, dass er sein Tier in verrottbares Material wie eine Wolldecke oder eine Zeitung einwickelt.

     

    Begraben eines Haustieres im öffentlichem Raum ist strengstens untersagt.

     

    Einäscherung

    Es gibt die Möglichkeit einer Sammeleinäscherung. Das Tier wird z.B. in eine TA-Praxis gebracht und mit anderen Tieren zusammen eingeäschert. Preis ca. 85 € (Stand November 2022)

     

    Dann kann man sein Haustier auch einzeln einäschern lassen.

     

    Eine solche Einäscherung ist zwar nicht billig, aber dennoch ist der Preis wesentlich günstiger als bei einem verstorbenen Menschen. Die Kosten variieren von Bestatter zu Bestatter. Bei einem kleinen Hund mit einem Gewicht von bis zu 10 kg (wie beispielsweise einem Beagle) musst Du mit etwa 150 bis 175 Euro rechnen. Die Kosten für einen großen, bis zu 60 kg schweren Vierbeiner (wie etwa einem Neufundländer) liegen bei rund 200 bis 275 Euro.

     

    Für einen noch größeren Hund werden Preise von ungefähr 300 Euro verlangt. Dazu kommen eventuell anfallende Überführungsgebühren, Feiertagszuschläge und das Entgelt für die Urkunde.

     

    Unternehmen, die Tierbestattungen anbieten:

    https://www.tierbestattung-frankfurt.de/preise/

    https://anubis-tierbestattungen.de/was-tun-im-ernstfall/mein-tier-ist-gestorben

     

    Bitte beachten: die angegebenen Preise sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt dieses Artikels (November 2022) und werden nicht laufend aktualisiert. Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung über die Richtigkeit der Preisangaben.

     

     

     

     

  • Was sollte ich vor der Anschaffung eines Haustiers beachten?

    Elf wichtige Gedanken, die Sie sich vor der Anschaffung eines Haustiers machen sollten

    Hier geht es zum Artikel: https://www.landtiere.de/weitere-tiere/anschaffung-haustier-gedanken-fragen-kriterien-entscheidung-hund-katze-zr-92582255.html

    1/11: Die wichtigste Frage, die Sie sich vor der Anschaffung eines Haustieres stellen sollten: Habe ich ausreichend Zeit für das neue Familienmitglied? Dabei kommt es nicht nur auf Ihre Arbeitszeiten, sondern auch auf Ihre Freizeit an. Sind beispielsweise Ihre Unternehmungen tierfreundlich? Beachten Sie auch, dass ein Hund mehr Zeit in Anspruch nimmt als zum Beispiel eine Katze.

    2/11: Wünscht sich nicht nur ein Familienmitglied, sondern die ganze Familie das Tier? Bevor Sie im Alleingang entscheiden oder jemandem eine Freude bereiten möchten, sollten Sie lieber mit der gesamten Familie besprechen, wie die einzelnen Mitglieder zu einem Haustier stehen. In diesem Zug können Sie gleich über eine mögliche Aufgabenverteilung sprechen.

    3/11: Haustiere sind nicht günstig. Können Sie sich das gewünschte Tier aus finanzieller Sicht auch wirklich leisten? Überlegen Sie sich vor der Anschaffung ausführlich, ob Sie auch zukünftig in der Lage sind, die monatlichen Kosten für das neue Familienmitglied zu stemmen. Während Hunde pro Monat etwa zwischen 30 und 200 Euro kosten, sitzt Ihnen eine Katze mit rund 40 Euro monatlich auf der Tasche.

    4/11: Manche Menschen stellen erst dann fest, dass sie allergisch auf ihr Haustier reagieren, wenn sie es sich bereits in die Wohnung geholt haben. Um der beidseitigen Enttäuschung vorzubeugen, sollten Sie sich vor der Anschaffung ausgiebig mit Ihrer eigenen Gesundheit und der Ihrer Familie beschäftigen. Sind Sie gesund und haben keine Allergien, stehen die Zeichen auf Grün. Bestehen Zweifel, sollten Sie sich zur Sicherheit von einem Arzt durchchecken lassen. Zusätzlich zu einem Test auf Tierhaarallergien sollten Sie sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Ihre Fitness ausreicht, um einem Tier gerecht zu werden. Ein Hund will beispielsweise täglich, meist auch mehrmals täglich, Gassi geführt werden.

    5/11: Stellen Sie sich die Frage, ob Sie die komplette Lebensdauer Ihres zukünftigen Haustieres für es da sein können. Eine angemessene und artgerechte Betreuung erfordert nicht nur körperliche, sondern auch geistige Fitness.

    6/11: Wie sieht die Zukunft aus? Hat ein Haustier darin Platz oder sollten Sie mit der Anschaffung besser noch eine Weile warten? Steht beispielsweise ein Umzug oder eine längere Reise an, ist es wohl besser, wenn Sie mit dem neuen Tier noch warten, bis mehr Stabilität gewährleistet ist. Haustiere benötigen nicht nur viel Geduld und Zeit, sondern auch Liebe und Aufmerksamkeit.

    7/11: Könnte ich dem neuen Haustier ausreichend Platz bieten? Zu einer artgerechten Haltung gehört auch ein großzügiges Lebensumfeld. Wünschen Sie sich eine Katze, sollten Sie genug Platz für mindestens ein Katzenklo und einen Kratzbaum habe. Soll es ein niedlicher Nager werden, benötigt der mindestens einen großen Käfig, im Optimalfall ein zusätzliches Freilaufgehege. Wohnen Sie zur Miete, sollten Sie in jedem Fall Rücksprache mit Ihrem Vermieter halten.

    8/11: Wie ist Ihr Kenntnisstand über das Tier, das Sie sich ins Haus holen möchten? Seien Sie ehrlich mit sich selbst und beantworten Sie diese Frage aufrichtig. Sollten Sie feststellen, dass Sie nur wenig über die Tierart und ihre Verhaltensweisen wissen, sollten Sie das vor einer Anschaffung nachholen. Erst wenn Sie wirklich über das Tier und seine Eigenheiten wie Erziehung, Haltung, mögliche Erkrankungen oder Besonderheiten der Rasse Bescheid wissen, ist es unbedenklich, über einen Kauf oder eine Adoption nachzudenken.

    9/11: Ist das Tier, das Sie und Ihre Familie sich wünschen, ein Einzelgänger oder ein Rudeltier? Während die meisten Haustiere alleine wunderbar zurechtkommen, gibt es Ausnahmen, die unbedingt Artgenossen benötigen, um sich wohlzufühlen. Sind Sie unsicher, wie es sich bei Ihrem Wunschtier verhält, stellen Sie eine kurze Recherche an oder befragen Sie im Zweifel einen Experten. Egal, zu welcher Gruppe Ihr Haustier gehört – ausreichend Beschäftigung und Aufmerksamkeit durch Sie ist in jedem Fall ein Muss.

    10/11: Wäre die Versorgung Ihres Haustieres gewährleistet, wenn Sie im Urlaub sind? Sofern Sie Ihren neuen Liebling nicht mit in die Ferien nehmen können, muss mit Sicherheit geklärt werden, wer sich in Ihrer Abwesenheit um Ihr Tier kümmern könnte. Am besten denken Sie schon im Voraus über geeignete Kandidaten nach und nicht erst, wenn Sie schnell jemanden finden müssen. Zur Unterbringung während Ihrer Urlaubszeit eignen sich auch Tierpensionen ganz wunderbar. Am Einfachsten ist es mit einem Hund, sofern Sie ihn mit in die Unterkunft nehmen dürfen.

    11/11: Zu guter Letzt sollten Sie noch einmal in sich gehen und sich fragen, ob Sie sich auch ausreichend Zeit für eine Entscheidung genommen haben. Überstürzen Sie nichts und durchdenken Sie jede der oben genannten Fragen gemeinsam mit Ihrer Familie oder dem Partner. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass ein Haustier in Ihrem Leben keinen Platz hat, sollten Sie zu Ihren eigenen Gunsten und zum Wohl des Tieres ehrlich mit sich sein und von einem Kauf absehen.

  • Ist eine Tierkrankenversicherung notwendig?

    Haustierbesitzer müssen sich ab November 2022 auf höhere Kosten beim Tierarztbesuch einstellen. Dies darf jedoch kein Grund sein, auf wichtige Vorsorgeuntersuchungen zu verzichten oder das Tier bei akuten Problemen nicht zum Tierarzt zu bringen.

    Denn: jeder Tierhalter ist gesetzlich verpflichtet, sein Tier angemessen zu versorgen. Dabei ist die wirtschaftliche Situation des Tierhalters unerheblich. Jede Nichtversorgung ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und damit eine strafbare Handlung.

    Die Soziale Tier-Not-Hilfe Frankfurt e.V. versucht, Tierhaltern in finanzieller Not (Bürgergeld-Empfänger, Rentner, Wohnsitzlose) gem. der Vereinssatzung bei der Grundversorgung im Rahmen der Hauptwache-Sprechstunden zu helfen.

    Darüber hinausgehende Untersuchungen und Eingriffe sind nur im Einzelfall möglich und werden vor Ort vom Vorstand beschlossen. Ein Rechtsanspruch auf eine Behandlung und Übernahme der Kosten besteht grundsätzlich nicht.

    Arten der Versicherung

    OP Schutz

    Diese Versicherung deckt zwar nicht den normalen Tierarztbesuch ab, aber im Falle einer notwendigen Operation die Kosten dieser Behandlungen, die schnell hohe Beträge erreichen können. Da unser Verein hier nicht immer helfen kann, ist eine OP-Schutzversicherung gerade für Hunde durchaus sinnvoll.

    Die monatliche Prämie dieser Versicherung schwankt je nach Umfang, Alter des Tieres etc. Auch sind zum Teil Tierarztuntersuchungen vor Abschluss der Versicherung notwendig.


    Vollschutzversicherung

    Diese Versicherung kommt wohl einer Krankenversicherung beim Menschen am Nächsten. Leistungsumfang und Kosten dieser Versicherung schwanken je nach Versicherer, Voraussetzungen wie Selbstbehalte etc. auch.

    Vergleichen Sie im Internet

    Wenn Sie sich mit dem Gedanken befassen für Ihren tierischen Partner eine entsprechende Versicherung abzuschließen, empfehlen wir Ihnen, sich über ein Vergleichsportal ihres Vertrauens im Internet schlau zu machen. Hier können Sie auch die entsprechenden Leistungen und Voraussetzungen erfahren.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir keinen Anbieter oder Vergleichsportal empfehlen.

  • Toxoplasmose: Was Katzenhalter wissen sollten

    Inhalt:

    Was ist Toxoplasmose?

    Wie verbreitet ist Toxoplasmose?

    Ist Toxoplasmose eine Tier- oder Menschenkrankheit?

    Wo kann sich meine Katze anstecken?

    Wie kann ich mich mit Toxoplasmose infizieren?

    Wie lässt sich eine Toxoplasmose bei Katzen erkennen?

    Wie äußert sich eine Toxoplasmose bei Menschen?

    Wie gefährlich ist eine Toxoplasmose während der Schwangerschaft?

    Wie kann ich mich vor einer Infektion schützen?

    Wie lässt sich eine Toxoplasmose behandeln?

     

    Toxoplasmose ist eine Krankheit, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann. Während gesunde Erwachsene in der Regel nichts davon bemerken, kann eine Toxoplasmose während der Schwangerschaft für das ungeborene Kind schwerwiegende Folgen haben. Außerdem kann sie bei immungeschwächten Menschen unbehandelt zu tödlichen Erkrankungen führen. Doch es gibt einfache Maßnahmen, mit denen sich das Risiko einer Ansteckung minimieren lässt.

     

    WAS IST TOXOPLASMOSE?

    Bei der Toxoplasmose handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die von mikroskopisch kleinen, einzelligen Parasiten verursacht wird. Der Erreger der Toxoplasmose heißt Toxoplasma gondii. Toxoplasmen können eine breite Palette an Tieren befallen, darunter Säugetiere und auch Vögel, sie können ebenso auf den Menschen übertragen werden. Doch während alle Tiere über ihr Fleisch Toxoplasmen weitergeben können, sind Katzen die einzigen Tiere, in denen sich die Entwicklung des Parasiten vollenden kann und, die die Toxoplasmen anschließend auch mit dem Kot ausscheiden.

     

    WIE VERBREITET IST TOXOPLASMOSE?

    Infektionen mit Toxoplasmen sind bei Menschen weit verbreitet: Weltweit hat schätzungsweise jeder Dritte bereits eine Infektion mit Toxoplasma gondii (T. gondii) durchgemacht. Je älter man ist, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass man sich (oft unbemerkt) bereits mit Toxoplasmen durchgemacht hat. Insbesondere Freigängerkatzen und Katzen, die mit rohem Fleisch gefüttert werden, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits eine T. gondii-Infektion durchgemacht.

     

    IST TOXOPLASMOSE EINE TIER- ODER MENSCHENKRANKHEIT?

    Beides, denn Toxoplasmose ist eine sogenannte Zoonose. Das heißt, dass sie vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann. Grundsätzlich können sich fast alle Säugetiere mit Toxoplasma gondii anstecken, das heißt neben Katzen beispielsweise auch Hunde, Hühner, Schweine, Ziegen und Schafe.

     

    Katzen sind jedoch deswegen als Wirt so wichtig, weil sie die einzigen Tiere sind, die ansteckende Dauerformen des Erregers (sogenannte Oozysten) ausscheiden können. Diese Oozysten werden im Darm der Katze gebildet und können sich über den Katzenkot in der Umgebung verbreiten. Über Wind, Regen und Oberflächenwasser können die Erreger auch an weit entfernte Orte gelangen und dort viele Monate überleben.

     

    Gut zu wissen: Meist sind es junge Katzen, die überhaupt und wenn, dann oft in großen Mengen Oozysten ausscheiden, denn sie machen zum ersten Mal eine Infektion durch. Ältere Katzen haben sich dagegen mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits früher einmal angesteckt und scheiden daher nach der Erstinfektion grundsätzlich keine Oozysten mehr aus.

     

    ESCCAP Deutschland e. V. informiert:

    Informationen rund um das Thema Parasiten erhalten TierhalterInnen, TierärztInnen und Tiermedizinische Fachangestellte auch im kostenlosen ESCCAP-Newsletter. Hier klicken und abonnieren.

     

    WO KANN SICH MEINE KATZE ANSTECKEN?

    Katzen infizieren sich in der Regel, indem sie befallene Nagetiere wie Mäuse fressen oder mit rohem infiziertem Fleisch gefüttert werden. Auch eine Wohnungskatze kann sich also mit T. gondii anstecken, wenn sie rohes Fleisch frisst. Bei einer Katze, die ihr Leben lang im Haus gehalten und nicht mit rohem Fleisch gefüttert wurde, ist eine Infektion extrem unwahrscheinlich. Bei Freigängerkatzen ist dagegen die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass diese sich mit Toxoplasmen ansteckt.

     

    WIE KANN ICH MICH MIT TOXOPLASMEN INFIZIEREN?

    Menschen stecken sich meist über Nahrungsmittel an, die mit den Erregern der Toxoplasmose verunreinigt sind. Man unterscheidet dabei zwei Wege: entweder direkt über das Fleisch von Tieren, die mit Toxoplasmen infiziert sind, oder indirekt über erdnah wachsende Obst- und Gemüsesorten wie Erdbeeren oder Salat oder über belastetes Trinkwasser.

    Doch wie kommen die Toxoplasmen überhaupt in die Erde? Die Erklärung dafür liegt in einer Besonderheit im Lebenszyklus der Toxoplasmen: Die Parasiten bilden im Darm einer befallenen Katze die bereits oben angesprochenen Oozysten, bei denen es sich um Dauerstadien handelt, die dann über den Katzenkot im Garten oder auf dem Feld in die Erde gelangen. Diese Dauerstadien werden zwar erst nach ein bis fünf Tagen in der Außenwelt ansteckend, dafür sind sie aber besonders langlebig und können bis zu 18 Monate lang in einer geeigneten Umgebung wie beispielsweise feuchter Erde oder Sand infektiös bleiben. Außerdem bilden die Toxoplasmen im Fleisch und anderen Geweben der anderen Tierarten, die sie infizieren, so genannte Zysten, in denen sich wiederum zahlreiche, nach oraler Aufnahme infektiöse Parasiten entwickeln.

     

    Neben dem Verzehr von befallenem Tierfleisch oder von verunreinigtem Gemüse ist auch die Gartenarbeit eine mögliche Infektionsquelle, ebenso wie der Kontakt mit verunreinigtem Sand, beispielsweise auf Spielplätzen oder im Sandkasten. Und auch die Einstreu infizierter Katzen kann Toxoplasmen-Dauerstadien enthalten. Diese sind allerdings nicht sofort sondern erst nach 1–5 Tagen nach der Ausscheidung mit dem Kot infektiös.

     

    Eine direkte Übertragung der Erreger von der Katze auf den Menschen ist dagegen sehr unwahrscheinlich. Weder Katzenhaare noch Katzenspeichel oder Katzenurin enthalten die ansteckenden Dauerformen der Toxoplasmen. Und da Katzen sehr reinliche Tiere sind, ist eine Ansteckung über Kotreste im Fell wenig wahrscheinlich. Andere Haustiere wie beispielsweise Hunde können gar keine Dauerstadien ausscheiden und spielen daher als Überträger der Toxoplasmose keine relevante Rolle.

     

    WIE LÄSST SICH EINE TOXOPLASMEN-INFEKTION BEI KATZEN ERKENNEN?

    Nur selten treten bei einer Katze Symptome auf, wenn sie sich mit Toxoplasmen infiziert. Gelegentlich kommt es zu leichtem Durchfall. Allerdings kann es wie bei den anderen Tierarten auch bei der Katze zur intrauterinen Infektion der Nachkommen in der Gebärmutter/im Mutterleib und dadurch zu Fehlgeburten oder Schädigungen der Katzenwelpen kommen. Nach einer überstandenen Infektion ist die Katze meist ein Leben lang immun.

     

    Ob Ihre Katze erkrankt ist oder war, lässt sich mithilfe von Kot- und Blutproben feststellen. Wenn sowohl der Bluttest als auch zwei bis drei Kotuntersuchungen im Abstand von 14 Tagen negativ ausfallen, hatte Ihre Katze mit hoher Wahrscheinlichkeit noch keinen Kontakt mit Toxoplasmen. Um eine Infektion zu verhindert, ist es generell ratsam, die Katze in der Wohnung bzw. im Haus zu halten und sie ausschließlich mit Dosen- bzw. Trockenfutter zu füttern.

    Werden dagegen im Bluttest Antikörper gegen Toxoplasmen nachgewiesen, aber die Kotproben sind negativ, hat Ihre Katze bereits früher einmal eine Toxoplasmen-Infektion durchgemacht und stellt mit großer Sicherheit keine Infektionsquelle mehr dar. Lassen sich dagegen im Kot Oozysten nachweisen, macht Ihre Katze gerade eine Erstinfektion durch; ihr Kot ist damit ansteckend und Schwangere sowie Personen mit einem geschwächten Immunsystem sollten den Kontakt mit dem Kot unbedingt vermeiden.

     

    WIE ÄUSSERT SICH EINE TOXOPLASMOSE BEI MENSCHEN

    Bei gesunden Erwachsenen verursacht eine Toxoplasmen-Infektion meist keine Beschwerden. Manchmal kann es zu ähnlichen Symptomen wie bei einer Grippe kommen, beispielsweise Müdigkeit, leichtes Fieber und geschwollene bzw. schmerzenden Lymphknoten. Auch Entzündungen der Netz- und Aderhaut des Auges können in seltenen Fällen auftreten. Wer sich einmal mit Toxoplasmen infiziert hat, entwickelt nach der Erstinfektion in der Regel eine lebenslange Immunität.

    Bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem, beispielsweise nach einer Organtransplantation oder bei Patienten mit Krebserkrankungen oder HIV/AIDS, kann eine Toxoplasmose jedoch auch einen sehr schweren Verlauf nehmen. Zudem kann bei diesen Personen aufgrund des geschwächten Immunsystems eine überstandene Infektion wieder aufflammen; MedizinerInnen bezeichnen dies als „Reaktivierung einer latenten Infektion“. Eine solche Reaktivierung kann lebensbedrohlich sein und beispielsweise eine Gehirnentzündung (Enzephalitis) verursachen.

     

    Besonders problematisch ist es, wenn eine Frau sich erstmalig innerhalb der letzten 6 Wochen vor oder während der Schwangerschaft mit Toxoplasmen infiziert, denn dann können die Parasiten von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden, was zu schweren Schäden beim Kind führen kann.

     

    WIE GEFÄHRLICH IST EINE TOXOPLASMOSE WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT?

    Steckt sich das Kind im Mutterleib mit Toxoplasmen an, so bezeichnen MedizinerInnen dies als „konnatale Toxoplasmose“. Die Infektion im Mutterleib kann verschiedene Folgen haben, zum Beispiel:

    • Augenschäden wie Entzündung der Netzhaut und Blindheit
    • Wasserkopf (Hydrocephalus)
    • Verkalkungen der Hirngefäße

    Je früher in der Entwicklung des Kindes die Infektion erfolgt, desto stärker sind in der Regel die Folgen für das ungeborene Kind. Darüber hinaus kann eine Toxoplasmose manchmal auch eine Früh- oder Fehlgeburt verursachen. Zudem sind mache Folgen der Toxoplasmose wie beispielsweise Sehstörungen nicht immer sofort nach der Geburt erkennbar, sondern treten erst Monate oder Jahre später auf.

     

    Aus diesem Grund ist es wichtig, vor einer geplanten Schwangerschaft oder spätestens zu deren Beginn einen Bluttest beim Arzt zu machen, um Antikörper gegen Toxoplasmen im Blut nachzuweisen. Mit diesem Test lässt sich feststellen, ob die Schwangere bereits eine Toxoplasmen-Infektion durchgemacht hat, denn in diesem Fall ist sie immun und es besteht durch die schützende Immunantwort auch keine Gefahr für das Kind. Weitere Maßnahmen oder Untersuchungen in Bezug auf die Toxoplasmose sind dann nicht erforderlich. Sollte sich aber herausstellen, dass die Schwangere sich bislang noch nicht mit Toxoplasmen angesteckt hat, ist es wichtig, geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die Schwangere und das ungeborene Kind vor einer Infektion zu schützen.

     

    WIE KANN ICH MICH VOR EINER INFEKTION SCHÜTZEN?

    Katze oder Kind? Diese häufig gestellte Frage lässt sich einfach beantworten: beides! Schwangere Katzenhalterinnen müssen sich nämlich nicht von ihrem Liebling trennen und auch auf die täglichen Streicheleinheiten mit ihrer Samtpfote müssen sie nicht verzichten. Denn gefährlich ist nicht der Umgang mit Ihrer Katze an sich, sondern der Kontakt mit dem Katzenkot. Aus diesem Grund ist es ratsam, einige Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das Ansteckungsrisiko während der Schwangerschaft zu verringern:

    • Lassen Sie die Katzentoilette, wenn möglich, von einer anderen Person täglich leeren und mit heißem Wasser reinigen. Dabei sollte die Katzenstreu in einem dichten Behälter entsorgt werden.
    • Füttern Sie Ihre Katze nicht mit rohem (ungefrorenen) Fleisch (Barfen) oder Schlachtabfällen, sondern mit Dosen- und/oder Trockenfutter.
    • Tragen Sie bei der Gartenarbeit und bei jedem Kontakt mit Erde oder Sand Handschuhe und waschen Sie sich anschließend gründlich die Hände.
    • Trinken Sie kein ungefiltertes Wasser aus Seen, Bächen etc.
    • Waschen Sie rohes Obst und Gemüse vor dem Verzehr sorgfältig und schälen Sie es, wenn möglich.
    • Bewahren Sie erdhaltige Lebensmittel wie Kartoffeln oder Karotten getrennt von anderen Lebensmitteln auf.
    • Fassen Sie rohes Fleisch nur mit Handschuhen an und reinigen Sie die verwendeten Küchenutensilien und Arbeitsflächen gründlich mit heißem Wasser.
    • Verzehren Sie nur vollständig durchgegartes Fleisch und meiden Sie Rohfleischerzeugnisse wie Hackepeter oder Tartar sowie Rohwurst wie Teewurst oder Mettwurst.
    • Toxoplasmen lassen sich durch Kochen, Braten oder Pasteurisieren abtöten. Allerdings ist es wichtig, dass das ganze Produkt gleichmäßig und ausreichend lange erhitzt wird. Das Essen kurz in der Mikrowelle zu erwärmen, ist daher nicht ausreichend.

     

    WIE LÄSST SICH EINE TOXOPLASMOSE BEHANDELN?

    Eine Toxoplasmose ist für Katzen in der Regel nicht gefährlich, denn die Krankheit verläuft meist ohne Beschwerden; eine Therapie ist dann nicht notwendig. Treten dagegen Symptome auf, kann der Arzt die Toxoplasmose mit Antibiotika wie Clindamycin behandeln.

     

    Auch eine Toxoplasmose bei ansonsten gesunden Menschen muss in der Regel nicht behandelt werden. Anders sieht es natürlich aus, wenn eine Schwangere oder eine immungeschwächte Person sich mit Toxoplasmen infiziert. In diesem Fall stehen spezielle Medikamente zur Verfügung, um die Erreger in Schach zu halten.

     

    Stand: Mai 2022

    Hier finden Sie den Originalpost der ESCCAP: https://www.esccap.de/toxoplasmose-was-katzenhalterinnen-wissen-sollten/#ist

     

  • Chronische Nierenerkrankung bei Katzen – eine oft zu spät erkannte Gefahr

    Liebe Katzenhalter, wir möchten wieder einen interessanten Artikel mit Ihnen teilen.

    Das Original kann hier abgerufen werden: https://www.animal-health-online.de/klein/2023/01/14/chronische-nierenerkrankung-bei-katzen-eine-oft-zu-spaet-erkannte-gefahr/11350/

    (BfT) – Eine chronische Nierenerkrankung (CNE) bei Katzen entwickelt sich schleichend. Meist sind ältere Katzen betroffen. In regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen lässt sich frühzeitig abklären, ob Therapiebedarf besteht. Rechtzeitig behandelt, verliert die tückische Krankheit viel von ihrem Schrecken.

    Die feline chronische Nierenerkrankung ist die Todesursache Nummer 1 bei Katzen über fünf Jahren. lm Alter von über fünfzehn Jahren ist jede dritte Katze von der Krankheit betroffen.

    Das bleibt nicht ohne Konsequenzen, denn die Nieren sind lebenswichtige Organe, die viele Stoffwechselabläufe des Körpers im Gleichgewicht halten. Die besondere Leistung der Niere besteht darin, bestimmte, für den Körper giftige Stoffe auszuscheiden und gleichzeitig lebensnotwendige zurückzuhalten – ein komplexes System, das in komplizierten Vorgängen in den einzelnen Abschnitten der Niere abläuft. Außerdem ist die Niere zusammen mit dem Herzen verantwortlich für die Kontrolle des Blutdrucks.

    Andererseits verlaufen Nierenerkrankungen lange unauffällig. Das liegt an der sehr hohen Zahl der kleinen Filtereinheiten in diesem Organ, auch Nephrone genannt. Bei der CNE werden diese Stück für Stück irreparabel zerstört. Die noch gesunden Nierenteile können den Verlust jedoch über einen langen Zeitraum ausgleichen und die CNE bleibt unentdeckt. Erst wenn etwa 75 Prozent des Nierengewebes zerstört sind, kommt es zu deutlicher sichtbaren Symptomen. Dann ist es für eine erfolgreiche Behandlung meist schon zu spät.

    Gewichtsverlust und hoher Blutdruck sind Anzeichen einer Nierenerkrankung

    Wenn die Katze scheinbar grundlos abnimmt, kann das ein erstes Warnsignal sein und der Katzenhalter sollte handeln. Das Haarkleid kann struppig und matt erscheinen. Nierenkranke Katzen sind auch oftmals schlapp und müde, fressen weniger als gewohnt, trinken viel und scheiden mehr Harn aus. In neueren Studien wird auch berichtet, dass die Kotabsatzfrequenz sinkt. So ließen mehr als 40 Prozent der nierenkranken Katzen häufiger auch schon mal einen Tag aus, bei nierengesunden Katzen traf dies nur auf 15 Prozent der Tiere zu. Auch dies könnte also ein Hinweis sein, den Gesundheitszustand der Katze überprüfen zu lassen. In fortgeschrittenen Fällen kann die Katze auch erbrechen und der Atem riecht unangenehm.

    Mit der chronischen Nierenerkrankung geht oftmals ein erhöhter Blutdruck einher. In regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, am besten schon bei Katzen ab sieben Jahren, kann der Tierarzt auch den Blutdruck messen und die Ursache für den Bluthochdruck abklären. Das ist auf jedem Fall gut für die Tiergesundheit. Die sogenannte Hypertonie ist nämlich unter Umständen nicht nur die Folge einer Nierenerkrankung. Sie kann ihrerseits auch eine CNE verursachen. Eindeutige und rechtzeitige Hinweise auf eine CNE liefern auch regelmäßige Harn- und Blutuntersuchungen. Es ist lebenswichtig, die Nierenerkrankung möglichst früh zu erkennen. CNE ist zwar nicht heilbar, aber der Verlauf lässt sich mit einer rechtzeitigen Therapie deutlich verlangsamen.

    Die CNE und der Bluthochdruck sowie andere mögliche Begleiterkrankungen lassen sich medikamentös behandeln. Zur Entlastung der Nieren ist zudem eine Umstellung der Fütterung unerlässlich. Nierendiäten enthalten in der Regel weniger Protein und Phosphor. Zudem können verschiedene Zusätze einen positiven Einfluss auf den Verlauf der Erkrankung nehmen. Im Bereich der Diätfutter gibt es immer wieder neue Erkenntnisse, eine Diät sollte also unbedingt mit dem Tierarzt abgesprochen werden. Wichtig ist auch jederzeit – und möglichst an mehreren Plätzen – Wasser bereitzustellen, um eine ausreichende Wasseraufnahme zu unterstützen. Ggf. kann auch Wasser unter das Futter gemischt werden, wenn die Katze dies toleriert.

  • Silvester: Wie schütze ich mein Tier?

    Gerne teilen wir einen weiteren Beitrag zum Thema mit Ihnen.

    Mehr als jede*r vierte Deutsche hat sich während der Pandemie ein Haustier zugelegt – so das Ergebnis einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2021. 

    Nach Verboten von Feuerwerken bzw. dem Kauf von Feuerwerkskörpern, gibt es für Silvester 2022 offenbar keine Einschränkungen. Somit ist davon auszugehen, dass die Knallerei für viele Tiere zum ersten Mal in größerem Maße bevorsteht – und Tierhalter*innen jetzt mit der Vorsorge beginnen sollten.

    Lesen Sie im Tierschutzblog, wie Sie der Angst des Haustieres vorbeugen und im Stressmoment richtig reagieren können. (Mit Checkliste zum Download für Hundehalter*innen)

    Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

    Die Checkliste bieten wir Ihnen auch hier direkt zum Download an.

     

    Quelle: Welttierschutzgesellschaft e.V.

    Anhänge: checkliste-silvester-hundehalter-komprimiert

     

  • Bundestierärztekammer bittet um Rücksicht für Haus- und Nutztiere

    Gerne veröffentlichen wir hier den Aufruf der Bundestierärztekammer vom 19.12.2022


    Zum Ende des Jahres häufen sich die Gefahrenquellen für Haustiere. Die Bundestierärztekammer (BTK) gibt Tipps, wie es Tierhaltende vermeiden können, Heiligabend beim Notdienst in der Tierarztpraxis zu verbringen. Sei es die weihnachtliche Dekoration oder auch die köstlichen Leckereien – vieles davon ist für unsere geliebten Vierbeiner leider giftig. „Manche Tierhalter:innen meinen es vermeintlich zu gut mit ihren Tieren“, sagt der Kleintierpraktiker und BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann, der schon einige „Festtagsopfer“ in seiner Praxis behandeln musste und rät deshalb zur Vorsicht:

    • keine Reste vom Gänsebraten in den Futternapf – Fleisch ist zu fett und stark gewürzt, kann zu Durchfall und Erbrechen führen, Geflügelknochen können innere Verletzungen verursachen
    • keine Schokolade – durch das darin enthaltene Theobromin für Tiere giftig
    • Raclette setzt beim Erhitzen Dämpfe frei – für Stubenvögel giftig, bereits kleinere Mengen tödlich
    • Lametta kann beim Verschlucken zu einem lebensgefährlichen Darmverschluss führen
    • Weihnachtsstern – Pflanze produziert Giftstoff Euphorbin, führt bei Hautkontakt zu Reizungen, beim Verschlucken zur Vergiftung mit Symptomen wie Magen-Darm-Beschwerden, Krämpfen, blutigem Durchfall, Lähmungen, Leberschädigung und Herzrhythmusstörungen
    • Mistelzweig – durch den Gehalt an Viscotoxin in Blättern und Stengeln giftig
    • Christrose – in allen Pflanzenteilen stark giftig

    Die BTK bittet außerdem um Rücksicht an Silvester. Alle, die das Jahresende gebührend zelebrieren möchten, sollten an die Tiere denken, für die das laute Knallen von Feuerwerk der absolute Horror ist. Die Angst und Panik kann bei empfindlichen Tieren sogar zum Tod führen. Um es den Tieren etwas erträglicher zu machen, können folgende Ratschläge weiterhelfen:

    • Hunden und mit Menschen eng vertrauten Katzen hilft es, wenn man sich während des Feuerwerks intensiv mit ihnen beschäftigt
    • Tier sollte die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob es Nähe oder sich lieber zurückziehen möchte
    • Für besonders ängstliche Heimtiere angstlösende Medikation (mit der/dem Tierärztin/Tierarzt besprechen)
    • Spaziergang nur noch an der Leine, Freigängerkatzen lieber in der Wohnung behalten

    Aber nicht nur Kleintiere reagieren empfindlich auf Feuerwerk. Gefährlich kann es werden, wenn Pferde, Rinder oder andere Tiere sich im Auslauf oder auf der Weide befinden und in Panik den Zaun durchbrechen. Deshalb ist es nicht nur zum Schutz der Tiere wichtig, Weidetiere vor dem Feuerwerk in den Stall zu bringen.


    Quelle:

    Pressemitteilung der Bundestierärztekammer vom 19.12.2022

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